Die AusBildung bis 18 ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung mit dem Ziel, alle Jugendlichen zu einer über den Pflichtschulabschluss hinausgehenden Qualifikation hinzuführen und einem frühzeitigen Ausbildungsabbruch entgegenzuwirken.
Mit 1. August 2016 ist in Österreich das Ausbildungspflichtgesetz (APflG) in Kraft getreten. Ab dem Ende des Schuljahres 2016/2017 betrifft die Ausbildungspflicht alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten.
Eine der wesentlichen Aufgaben der Koordinierungsstellen ist die administrative Fallbegleitung ausbildungspflichtiger Jugendlicher im Rahmen der AusBildung bis 18. Dazu wurde im Auftrag des Sozialministeriumservice eine eigene Datenbank entwickelt: das Monitoring AusBildung bis 18 (MAB).
In diese Datenbank werden durch ein umfangreiches Meldesystem Jugendliche eingemeldet, die die Ausbildungspflicht verletzen. Die Koordinierungsstellen AusBildung bis 18 und das Jugendcoaching begleiten diese Jugendlichen und dokumentieren ihre Arbeit in der MAB.
AusBildung bis 18 ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung.