Kinder- und Jugendhilfe
Nach dem Kärntner Kinder- und Jugendhilfegesetz (K-KJHG) ist es Aufgabe der öffentlichen Jugendwohlfahrt, werdende Mütter und Väter sowie Eltern mit ihren Säuglingen und Kleinkindern zu betreuen, die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit der Minderjährigen zu fördern und zu sichern, die Familie bei Erfüllung ihrer Aufgaben der Pflege und Erziehung der Minderjährigen zu beraten und zu unterstützen.
Zur Erreichung dieser Aufgaben obliegt dem Land Kärnten als Kinder- und Jugendhilfeträger die Vorsorge für soziale Dienste, die Vermittlung von Pflegeplätzen und die Bewilligung der Übernahme von Pflegekindern, die Vermittlung der Annahme an Kindes statt, die Bewilligung zum Betrieb von Heimen und sonstigen Einrichtungen und die Gewährung von Hilfen zur Erziehung von Minderjährigen.
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 4 – Soziale Sicherheit
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt am Wörthersee
T : +43 (0) 50 / 536 14504
E : abt4.post@ktn.gv.at
Weiterführende Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter: Abteilung 4 – Soziale Sicherheit sowie im Kinder- und Jugendhilfe Infofolder.