Arbeitsfähigkeit bis 25

Arbeitsfähigkeit bis 25

Die neue gesetzliche Regelung zur „Arbeitsfähigkeit bis 25“ (AF25) dient der Förderung der Beschäftigung und Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Arbeitsfähigkeit. Sie leistet einen Beitrag zu einer umfassenden Teilhabe in allen Bereichen des Lebens sowie einer besseren finanziellen Absicherung dieser Personengruppe.

Mit Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesnovelle ist es seit 1. Jänner 2024 nicht mehr möglich, für Personen unter 25 Jahren eine verpflichtende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit anzuordnen. Stattdessen klärt das Jugendcoaching gemeinsam mit den jungen Menschen ab, ob zukünftig eine Erwerbs-/Ausbildungsfähigkeit angestrebt wird oder ob alternativ eine tagesstrukturierende Maßnahme passender erscheint.

Die KOST Kärnten bietet als regionale Informations- und Servicestelle „Arbeitsfähigkeit bis 25“ Erstberatung zu den Leistungen und Angeboten der Länder, des Sozialministeriumservice (kurz: SMS) und des Arbeitsmarktservice (kurz: AMS) in diesem Bereich an.

Die Aufgabe des Jugendcoachings im Kontext der AF25 ist es, die jungen Menschen und ihr Umfeld hinsichtlich ihrer Potenziale und möglicher Perspektiven zu beraten. Zudem agiert das Jugendcoaching als Wegweiser in der Angebotslandschaft von AMS, SMS und der Länder.

Serviceline Arbeitsfähigkeit bis 25
Tel.: 0676 / 4230450
Montag bis Donnerstag: 9:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft.

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