AusBildung bis 18

Die AusBildung bis 18 ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung mit dem Ziel, alle Jugendlichen zu einer über den Pflichtschulabschluss hinausgehenden Qualifikation hinzuführen und einem frühzeitigen Ausbildungsabbruch entgegenzuwirken.

Mit 1. August 2016 ist in Österreich das Ausbildungspflichtgesetz (APflG) in Kraft getreten. Ab dem Ende des Schuljahres 2016/2017 betrifft die Ausbildungspflicht alle Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten.

Eine der wesentlichen Aufgaben der Koordinierungsstellen ist die administrative Fallbegleitung ausbildungspflichtiger Jugendlicher im Rahmen der AusBildung bis 18. Dazu wurde im Auftrag des Sozialministeriumservice eine eigene Datenbank entwickelt: das Monitoring AusBildung bis 18 (MAB).
In diese Datenbank werden durch ein umfangreiches Meldesystem Jugendliche eingemeldet, die die Ausbildungspflicht verletzen. Die Koordinierungsstellen AusBildung bis 18 und das Jugendcoaching begleiten diese Jugendlichen und dokumentieren ihre Arbeit in der MAB.

Bei Fragen zur Ausbildungspflicht beziehungsweise zur AusBildung bis 18 können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns wenden:

Serviceline: 0800 700 118 (kostenlos aus ganz Österreich)

Besuchen Sie auch die AusBildung bis 18 Website!

AusBildung bis 18 ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung. Logo Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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